FAQ's
Was ist ein öffentlicher Auftrag?
Von einem öffentlichen Auftrag spricht man dann, wenn der Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Liefer-, Bau- oder Dienstleistung zum Gegenstand hat, also in der Regel immer dann, wenn der Auftraggeber eine Leistung kauft, mietet, pachtet oder least, nicht jedoch, wenn er selbst etwas verkauft, verpachtet, vermietet oder verleast.
Eine Leistung gegen Entgelt liegt jedoch auch dann vor, wenn dem Auftragnehmer eine geldwerte Leistung, z.B. die kostenlose Überlassung von Grundstücken, Nutzungsrechten o.ä. als Entgelt zufließt (z.B. die Nutzung von Werbeflächen).
Um öffentliche Aufträge kann sich jedes Unternehmen bewerben, dass sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der nachgefragten Leistung befasst.
Was heißt VOB und VOL/UVgO?
- VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Bauleistungen (Bauaufträge). Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. - UVgO - Unterschwellenvergabeordnung
Bei der UVgO handelt es sich um die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, kurz Unterschwellenvergabeordnung. Sie hat die VOL/A in Niedersachsen zum 01.01.2020 abgelöst. - VOL - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Die VOL/A war bis zum 31.12.2019 Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Niedersachsen. Sie wurde von der UVgO abgelöst. Die VOL/B hat jedoch weiterhin Bestand.
Auswahl von Bietern und Bewerbern
- Alle Bewerber oder Bieter sind gleich zu behandeln.
- Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
- Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen.
- Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Unterlagen an alle Bewerber abzugeben, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen.
- Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere geeignete Bieter aufgefordert werden.
- Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändigen Vergaben soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.
- Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber ausgeschlossen werden (z.B. Insolvenz, Liquidation, Verfehlungen).
Was ist eine Funktionane Leistungsbeschreibung (FLB)
Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird angegeben, welche Funktion die Bauleistung erfüllen soll. Ein ausführlicher Leistungskatalog liegt nicht bei. Das heißt, dass weder die Planung noch einzelne Bauvorgänge beschrieben werden. Gleichzeitig bleibt auch offen, welche Baustoffe und Materialien verwendet und mit welchen Fahrzeugen und Geräten gearbeitet wird. Die Bewerber:innen erhalten damit lediglich Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für die Angebotsabgabe.
Dadurch, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre eigenen Vorschläge einreichen, gibt es mehrere Ideen und Lösungsvorschläge für Bauvorhaben oder Problemstellungen. Es gibt also einen Konzeptwettbewerb zusätzlich zum Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot. Es entsteht ein Konzeptwettbewerb zwischen den Bewerber:innen zusätzlich zum Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot.
Auftraggebende können selbst entscheiden, wie detailliert die funktionale Leistungsbeschreibung sein soll. Sie können nur eine allgemeine Zweckbeschreibung vornehmen oder mehrere Eigenschaften festlegen, die zum Beispiel wirtschaftlicher oder technischer Natur sein können. Das kann sich auf die Funktionalität und Nutzbarkeit beziehen, oder auch auf nachträgliche Änderbarkeit und Übertragbarkeit.